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§ 12'
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Und dieser Feind, der König [von Aššur], der sich gegen mich [erhob]en hat,
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wenn er zu mir im Kern des Landes kommt,
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dann soll für di[ch (erst) der To]d die Grenze sein.
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Entweder er macht mich mit der Waffe erfolglos
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[ode]r kommt er (gar) zu mir im Kern des Landes,
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dann [st]irb fü[r] den König!11
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